Frage von Klaus Hagemann MdB im Deutschen Bundestag:
Wie hoch waren bzw. sind in Bezug auf die Aussagen von Prof. Dr. Hans-Werner Sinn vom ifo – Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München in der öffentlichen Anhörung zur haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Europäischen Union im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 14. März 2011 jeweils das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und das durchschnittliche Nettoeinkommen pro Kopf im Jahr 2010 in Deutschland und in Irland, die Steuer- und Abgabenlast von Arbeitnehmern in 2010 und 2011 in diesen beiden Ländern, sowie die Steuer- und Abgabenlast in Irland nach Umsetzung der Sparmaßnahmen, die Grundlage der Vereinbarungen mit Internationalem Währungsfonds und Europäischen Union für Finanzhilfen sind, und inwieweit trifft die Aussage von Prof. Sinn in der Anhörung zu, dass bei einer „geringfügigen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei bis vier Prozent in Irland“ diese Finanzhilfe nicht erforderlich wäre?
Antwort des Bundesfinanzministeriums:
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf lag 2009 (neuere Daten liegen im Folgenden nicht für beide Länder vor) in Deutschland bei 29.300 Euro, in Irland bei 35.700 Euro. Das Nettonationaleinkommen betrug 2009 in Deutschland 25.200 Euro und in Irland 26.400 Euro je Einwohner. Misst man aber die Größe in Kaufkraftstandards (KKS), verringert sich der relative Wohlstand Irlands deutlich. Gemessen in KKS betrug das BIP pro Kopf 2009 in Deutschland 27.400 KKS und in Irland 29.800 KKS je Einwohner. Das Nettonationaleinkommen betrug 2009 in Deutschland 23.600 KKS und in Irland 22.00 KKS je Einwohner.(Quelle: Eurostat Datenbank).
Die Steuerquote betrug 2009 in Deutschland 22.6% des BIP, in Irland 22,3%. Die Abgabequote (Steuern und Sozialabgaben) lag 2009 in Deutschland bei 37% des BIP, in Irland bei 27,8% (Quelle: OECD Revenue Statistics, 2010). Die Gesamtbelastung eines alleistehenden Arbeitnehmers mit durchschnittlichen Einkommen betrug 2009 in Deutschland 50,9% der Lohnkosten und in Irland 28,6% (Quelle: OECD Taxing Wages 2010). Allerdings kann die Steuer- und Abgabenlast in Irland nach Umsetzung der Sparmaßnahmen derzeit nicht exakt beziffert werden.
Die Aussage des Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 14.März 2011, das bei einer „geringfügigen Anhebung der Steuer- und Abgabenlast von drei bis vier Prozent in Irland“ die Finanzhilfe nicht erforderlich wäre, greift zu kurz. Irland hat derzeit insbesondere auf Grund der Probleme im Bankensektor keinen Zugang zum Kapitalmarkt. Die Finanzhilfen der EU und das Internationalen Währungsfonds sollen den Zeitraum überbrücken, in dem Irland keinen Zugang zum Kapitalmarkt hat. Der Finanzierungsbedarf Irlands beträgt in diesem Jahr nach gegenwärtigen Stand 26 Mrd. Euro, dies entspricht etwa 17% des BIP. Dies kann kurzfristig nicht durch die Anhebung der Steuer- und Abgabenlast gedeckt werden. Um den Zugang zum Kapitalmarkt wieder zu erlangen, sind umfassende Reformen notwendig, die Irland im Rahmen seines Anpassungsprogramms angeht und dessen Anforderung es bis jetzt erfüllt hat.
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