Klaus Hagemann hat in seiner Funktion als Vorsitzender des Unterausschusses einen Vortrag auf der Tagung "Europarecht im Bundestag" gehalten. Ausgerichtet wurde die Tagung von der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission. Im Mittelpunkt standen die Erfahrungen des Bundestages mit der europäischen Rechtssetzung und Mitwirkung an dieser. Geladen waren außerdem Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld, und Prof. Dr. Matthias Ruffert, Universität Jena.
Im Mittelpunkt des Vortrags standen die Erfahrungen im Unterausschuss. Klaus Hagemann wies dabei auf eine Reihe von Negativbeispielen hin, in denen die Mitwirkung des Bundestags bei europäischen Fragen unterlaufen wurde. Die Bundesregierung hat sich vor allem im Fall des Europäischen Stabilitätsmechanismus und des Paktes für Wettbewerbsfähigkeit klar über die Regelungen des Bundestags mit der Bundesregierung hinweggesetzt. Trotz mehrmaliger Nachfragen und Aufforderungen übermittelte die Bundesregierung Dokumente nicht oder ließ den Bundestag über europäische Initiativen im Unklaren.
Die Gesetzesgrundlage, die die Zusammenarbeit von Bundestag und Bundesregierung regelt, das EUZBBG, wird auf Grund dieser Erfahrungen bald reformiert werden müssen, wozu Klaus Hagemann ebenfalls Vorschläge unterbreitete.
Hier finden Sie das Statement von Klaus Hagemann zum download.
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